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Webdesign19 Min.

Website für kleine Unternehmen: Was sie braucht und was wegbleiben kann

Eine Website für ein kleines Unternehmen kommt mit wenigen Seiten aus. Hier lesen Sie, welche das sind, welche Pflichtangaben dazugehören, was am Anfang wegbleiben kann und wer die Website nach dem Start pflegt.

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Umutcan Emre TezgelAutorMit KI-Unterstützung geschrieben.
Illustration: Ein Laptop, ein Tablet und ein Smartphone zeigen jeweils eine Website und sind durch Linien miteinander verbunden

Die kurze Antwort

Eine Website für ein kleines Unternehmen braucht wenige Seiten: eine Startseite, die sagt, was Sie anbieten und in welcher Gegend, eine Seite mit Ihren Leistungen und eine mit Ihren Kontaktdaten. Dazu kommen ein Impressum und eine Datenschutzerklärung, und alles sollte auf dem Smartphone gut funktionieren. Ein Shop, eine Online-Terminbuchung oder Werkzeuge für Statistik und Werbung können am Anfang wegbleiben, wenn Ihr Betrieb sie nicht braucht; jedes davon kann eigene Pflichten mitbringen. Wer die Website nach dem Start pflegt, klären Sie am besten vor dem Bau.

Welche Seiten ein kleiner Betrieb braucht

Soll Ihre Website vor allem zeigen, was Sie anbieten und wie man Sie erreicht, genügen wenige Seiten:

  • Startseite: was Sie anbieten, für wen und in welcher Gegend, dazu Ihre Telefonnummer und ein Weg zur Anfrage.
  • Leistungen: eine Seite oder ein Abschnitt je Leistung, damit Interessenten finden, was sie suchen.
  • Kontakt: Anschrift, Telefon und E-Mail, Öffnungszeiten, wenn Kunden zu Ihnen kommen, und ein Formular, wenn Sie Anfragen schriftlich haben möchten.
  • Über den Betrieb: wer hinter dem Betrieb steht. Diese Seite ist kein Muss.
  • Impressum und Datenschutzerklärung: Pflichtangaben, die das Gesetz vorgibt.

Impressum nach § 5 DDG

Das Impressum verlangt § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste. Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Dazu gehören unter anderem Name und Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigter, Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme einschließlich der E-Mail-Adresse, das Register mit Registernummer, etwa das Handelsregister, wenn Ihr Betrieb eingetragen ist, und eine Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn Sie eine besitzen. Je nach Tätigkeit und Beruf kommen weitere Angaben hinzu, etwa zur Aufsichtsbehörde oder zur Kammer. Welche Angaben für Ihren Betrieb gelten, klären Sie im Zweifel mit einer Rechtsberatung.

Datenschutzerklärung nach Artikel 13 DSGVO

Erhebt Ihre Website personenbezogene Daten, etwa Name und E-Mail-Adresse über ein Kontaktformular, müssen Sie die Besucher nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Zeitpunkt der Erhebung informieren. Dazu gehören unter anderem Ihr Name und Ihre Kontaktdaten als Verantwortlicher, die Zwecke und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung, die Speicherdauer, die Rechte der Besucher, etwa auf Auskunft und Löschung, und ihr Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Artikel 12 verlangt dafür eine präzise, transparente, verständliche und leicht zugängliche Form in einer klaren und einfachen Sprache. Die Datenschutzerklärung fasst diese Informationen zusammen.

Auf dem Smartphone

Alle Seiten sollten sich auf dem Smartphone gut lesen und bedienen lassen. Das zählt auch für die Suche: Google verwendet für die Indexierung und das Ranking die mobile Version der Inhalte einer Website. Google nennt das Mobile-First-Indexierung.

Was am Anfang wegbleiben kann

Jede Funktion muss geplant, gebaut und gepflegt werden. Fragen Sie deshalb bei jedem Wunsch, ob er Ihren Kunden einen Schritt abnimmt, den sie sonst am Telefon oder vor Ort erledigen.

Shop und Online-Buchung

Die Website der Talia Boutique in Wetzlar hat keinen Shop. Sie zeigt Lookbook und Journal und bietet eine Anmeldung für Neuigkeiten zu den Kollektionen.

Ein Shop für Verbraucher bringt eigene Pflichten mit. So muss die Schaltfläche, mit der Kunden bestellen, nach § 312j BGB gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.

Dazu kommt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es gilt für bestimmte Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Dienste auf Websites, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden. Im Beispiel der Leitlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fallen darunter sowohl der Verkauf von Produkten über die Website als auch die Online-Buchung von Terminen. Solche Dienstleistungen müssen barrierefrei sein, also für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen: Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Wer nicht unter das Gesetz fällt, kann seine Website freiwillig barrierefrei gestalten; die Leitlinien nennen Barrierefreiheit ein mögliches Qualitätsmerkmal und einen möglichen Wettbewerbsvorteil.

Statistik und Werbung

Speichern Werkzeuge für Statistik oder Werbung Informationen auf dem Gerät der Besucher oder lesen sie dort aus, braucht das nach § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) die Einwilligung der Besucher. Ohne Einwilligung geht das, wenn es unbedingt erforderlich ist, damit Sie einen Dienst bereitstellen können, den der Besucher ausdrücklich gewünscht hat. Verzichten Sie am Anfang auf solche Werkzeuge, müssen Sie dafür auch keine Einwilligung einholen.

Neuigkeiten und Blog

Ein Bereich für Neuigkeiten oder ein Blog braucht regelmäßig neue Beiträge. Planen Sie ihn erst, wenn jemand im Betrieb die Zeit dafür hat.

Baukasten, WordPress oder Agentur: was zu welchem Betrieb passt

Dieser Abschnitt vergleicht drei Wege: Sie bauen selbst mit einem Baukasten, Sie nutzen WordPress, oder Sie beauftragen eine Agentur oder einen Entwickler.

Baukasten. Bei einem Baukasten stellen Sie die Website mit den Werkzeugen des Anbieters zusammen. Am Beispiel Wix: Das Hosting richtet Wix ein, Software-Updates spielt Wix selbst ein. Dafür muss die Website auf den Servern von Wix laufen; einen anderen Host können Sie nach Angaben von Wix nicht verwenden. Die Domain können Sie bei einem anderen Anbieter kaufen und mit der Website verbinden; dafür braucht die Website nach Angaben von Wix ein Premiumpaket.

WordPress. WordPress ist freie Open-Source-Software. Sie installieren es bei einem Hoster, der PHP und eine Datenbank wie MySQL oder MariaDB bereitstellt, und erweitern es mit Plugins. Dafür entsteht Pflegearbeit: Die Dokumentation von WordPress empfiehlt, WordPress immer auf die neueste Version zu aktualisieren und die Plugins aktuell zu halten. Kleinere Updates und Sicherheitsupdates spielen die meisten Installationen automatisch im Hintergrund ein.

Agentur oder Entwickler. Beauftragen Sie jemanden, plant und baut er die Website, und Sie liefern Inhalte und entscheiden. Achten Sie im Vertrag darauf, ob der Preis fest ist, was nach dem Start geschieht und ob Sie den Quellcode bekommen. Bei Coday programmiert der Inhaber, Umutcan Emre Tezgel, Websites selbst mit Next.js. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot mit verbindlichem Festpreis, und bei Projektabschluss bekommen Sie den Quellcode.

Baukasten, Beispiel Wix

  • Sie bauen selbst mit den Werkzeugen des Anbieters
  • Hosting und Software-Updates übernimmt Wix
  • Die Website läuft nur auf den Servern von Wix
  • Passt, wenn Sie selbst bauen möchten und die Vorlagen reichen

WordPress

  • Freie Software, installiert bei einem Hoster mit PHP und Datenbank
  • Erweiterbar mit Plugins
  • WordPress und Plugins sollten Sie aktuell halten
  • Passt, wenn jemand Updates und Sicherungen übernimmt

Agentur oder Entwickler

  • Planung und Bau übernimmt der Auftragnehmer
  • Sie liefern Inhalte und entscheiden
  • Preis, Betreuung und Quellcode regelt der Vertrag
  • Passt, wenn Sie den Bau nicht selbst übernehmen möchten

WordPress oder Headless CMS?

Was der Unterschied für Pflege, Sicherheit und laufende Kosten bedeutet und wann welches System passt.

Zum Vergleich

Solo-Studio oder Großagentur?

Beide Modelle im Vergleich bei Abstimmung, Budget und Entwicklung, und welches zu Ihrem Webprojekt passt.

Zum Vergleich der Modelle

Pflege nach dem Start: wer Inhalte und Updates übernimmt

Nach dem Start fällt zweierlei Arbeit an. Inhalte ändern sich: Öffnungszeiten, Leistungen, Bilder, Ansprechpartner. Und die Technik braucht jemanden, der Domain und Hosting bezahlt, Updates einspielt und Sicherungen anlegt. Klären Sie vor dem Bau, wer was übernimmt.

Bei einem Baukasten wie Wix spielt der Anbieter die Software-Updates ein; die Inhalte pflegen Sie selbst. Bei WordPress halten Sie oder ein Dienstleister WordPress und die Plugins aktuell. Bei einer eigenen Entwicklung regelt der Vertrag, wer Änderungen übernimmt.

Bei Coday fallen nach dem Start Kosten für Domain und Hosting an. Eine Betreuung ist freiwillig und monatlich kündbar; ohne Betreuung läuft Ihre Website trotzdem. Bei Bedarf bindet der Inhaber das Redaktionssystem Sanity an. Dort bearbeiten Sie Inhalte in festen Feldern selbst.

Was kostet eine Website?

Wovon der Preis abhängt, welche Kosten nach dem Start anfallen und mit welchen Fragen Sie Angebote vergleichen.

Zum Ratgeber Kosten

Beispiele aus dem Handwerk: Batherm und Fliesenverlegung Tezgel

Batherm Haustechnik ist ein Betrieb für Sanitär und Heizung in Wetzlar. Coday hat die Website mit Next.js und Tailwind gebaut. Sie bietet eine Online-Terminbuchung für die kostenlose Fachberatung und ein Anfrageformular, in dem Besucher die gewünschte Leistung auswählen. Einen Konfigurator oder Rechner hat sie nicht.

Fliesenverlegung Tezgel aus Aßlar setzt auf andere Bausteine. Der Fliesen-Konfigurator berechnet Materialbedarf und Verschnitt; das Ergebnis geht per WhatsApp oder E-Mail an den Betrieb. Das kostenfreie Vor-Ort-Aufmaß ist der Einstieg in jeden Auftrag, deshalb hat die Terminwahl dafür eine eigene Seite: Besucher wählen dort direkt ein freies Zeitfenster.

Websites für Handwerker

Wie Coday Websites für Handwerksbetriebe baut, mit Beispielen wie Fliesenverlegung Tezgel und Batherm.

Zur Seite für Handwerker

Häufige Fragen

Kurze Antworten auf vier Fragen zur Website eines kleinen Unternehmens.

Was braucht eine Website für kleine Unternehmen?

Eine Startseite, die sagt, was Sie anbieten und in welcher Gegend, eine Seite mit Ihren Leistungen und eine mit Ihren Kontaktdaten. Dazu kommen ein Impressum nach § 5 DDG und, sobald die Website personenbezogene Daten erhebt, etwa über ein Kontaktformular, eine Datenschutzerklärung mit den Informationen nach Artikel 13 DSGVO. Alle Seiten sollten auf dem Smartphone gut funktionieren, denn Google verwendet für die Indexierung und das Ranking die mobile Version einer Website.

Braucht auch eine kleine Firmenhomepage ein Impressum?

Maßgeblich ist nach dem Wortlaut von § 5 DDG, ob ein digitaler Dienst geschäftsmäßig und in der Regel gegen Entgelt angeboten wird, nicht die Größe des Betriebs. Eine Ausnahme für kleine Betriebe nennt die Vorschrift nicht. Zu den Angaben gehören unter anderem Name und Anschrift und eine E-Mail-Adresse. Sie müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Website erstellen: Baukasten oder selbst programmieren?

Ein Baukasten passt, wenn Ihnen seine Vorlagen und Funktionen reichen. Am Beispiel Wix: Der Anbieter richtet das Hosting ein und spielt Software-Updates selbst ein; dafür muss die Website auf den Servern von Wix laufen, einen anderen Host können Sie nach Angaben von Wix nicht verwenden. Selbst programmieren setzt voraus, dass Sie Code schreiben können und die Technik danach selbst pflegen. Der dritte Weg ist, die Website programmieren zu lassen, bei Coday zum verbindlichen Festpreis nach einem kostenlosen Erstgespräch und mit dem Quellcode bei Projektabschluss.

Hat WordPress irgendwelche Nachteile?

WordPress ist freie Open-Source-Software und lässt sich mit Plugins erweitern. Dafür braucht es Pflege: Sie benötigen einen Hoster mit PHP und einer Datenbank wie MySQL oder MariaDB, und die Dokumentation von WordPress empfiehlt, WordPress immer auf die neueste Version zu aktualisieren und auch die Plugins aktuell zu halten. Kleinere Updates und Sicherheitsupdates spielen die meisten Installationen automatisch im Hintergrund ein; größere Versionen müssen Sie selbst starten. Vor Updates rät die Dokumentation zu einer aktuellen Sicherung.

Der nächste Schritt: ein Erstgespräch

Im kostenlosen Erstgespräch klären Sie, welche Seiten und Funktionen Ihr Betrieb braucht und was wegbleiben kann. Sie sprechen mit Inhaber Umutcan Emre Tezgel, per Telefon oder online. Danach erhalten Sie ein Angebot mit verbindlichem Festpreis. Den Quellcode bekommen Sie bei Projektabschluss.

Ablauf der Website-Erstellung

Vom kostenlosen Erstgespräch über das Angebot mit Festpreis, Entwurf und Umsetzung bis zur Übergabe.

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Umutcan Emre Tezgel

Inhaber und Full-Stack-Entwickler von Coday in Wetzlar. Er plant, gestaltet und baut die Websites selbst.

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